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Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen

Verantwortlicher Autor: Michael Hofmann Berlin, 21.04.2021, 18:04 Uhr
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Berlin [ENA] 342 Abgeordnete votierten heute in einer namentlichen Abstimmung für die Notbremse, 250 dagegen und 64 enthielten sich der Stimme. Damit ist die Änderung des Infektionsschutzgesetztes so gut wie beschlossen. Jetzt muss die Gesetzesänderung morgen noch den Bundesrat passieren und danach von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnen und verkündet werden. Es könnte dann frühestens ab Samstag gelten.

Durch die Änderungen wird es bundeseinheitliche Regelungen bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie geben. Die sogenannte Bundesnotbremse wirkt bei Landkreisen, wenn in diesen die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 100 liegt. So wird es dort eine nächtliche Ausgansbeschränkung zwischen 22 Uhr und 5 Uhr geben. In Notfällen sowie für die Berufsausübung, die Pflege und Betreuung von Angehörigen und für die Versorgung von Tieren darf man auch trotz Ausgangsbeschränkung raus. Auch „andere gewichtige Gründe“ würden eine Ausnahme begründen, wobei noch nicht definiert ist, wann genau ein Grund gewichtig genug ist. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt bleiben, allerdings nur alleine.

Auswirkung auf privaten Bereich

Auch auf den privaten Bereich wird sich die „Bundesnotbremse“ auswirken. So dürfen sich dann nur noch höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Die Beschränkung gilt ausdrücklich nicht für Zusammenkünfte von Ehe- und Lebenspartnern oder zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts. Für Trauerfeiern ist eine Obergrenze von 30 Trauergästen vorgesehen.

Geschäfte und Schulen

Läden des täglichen Bedarfs, wie Lebensmittel-, Drogerie-, Buch- und Blumenhandel bleiben weiterhin geöffnet. Für alle anderen Geschäfte gilt, dass man nur noch mit Termin und mit einem aktuellen negativen Corona-Test Einlass bekommen darf. Ab einer 3-Tages-Inzidenz von über 150 ist nur noch Click & Collect, also das Abholen vorbestellter Ware, erlaubt. Für Schulen gilt, dass ab einer 3-Tages-Inzidenz von über 165 ab dem übernächsten Tag der Präsenzunterricht verboten ist. Hier sind Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen sind möglich.

Körpernahe Dienstleistungen und Friseure

Wirkt die „Bundesnotbremse“ sind auch Dienstleistungen mit körperlicher Nähe zum Kunden sind untersagt. Dienstleistungen, "die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen sowie Friseurbetriebe" sind ausgenommen. Dabei müssen in der Regel FFP2-Masken oder Masken mit gleicher Schutzwirkung getragen werden. Für den Friseurbesuch benötigt man jedoch ein höchstens 24 Stunden altes negatives Testergebnis.

Nicht alle sind glücklich

Unter anderem die FDP kritisierte insbesondere die im Gesetz vorgesehene Ausgangssperre. Diese schränke Grundrechte unzulässigerweise ein und treibe die Menschen noch mehr in den privaten Raum. Die FDP kündigte eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreichen, so es Ausgangssperren geben wird. Den Grünen dagegen kommen die Maßnahmen in dem Gesetz zu spät. Sie seien zudem nicht ausreichend für eine Trendumkehr. Maria Klein-Schmeink empfindet die „Bundesnotbremse“ zu halbherzig.

Großdemo vor dem Reichstag

Vor dem Reichstag demonstrierten mehrere Tausend Bürgerinnen und Bürger gegen die Gesetzesänderung. Wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit wurde die Demonstration von der Polizei an frühen Nachmittag aufgelöst. Viele Teilnehmende trugen weder einen Mund- und Nasenschutz, noch wurde der Sicherheitsabstand eingehalten, so die Polizei. Leider kam es wieder zu Angriffen gegen die Polizei. So wurden unter anderem Flaschen geworfen. Es kam zu mehreren Festnahmen.

Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und somit die "Bundesnotbremse" sollen vorläufig bis Ende Juni gelten.

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